Die Schuldenbremse definiert für die ausnahmsweise Aufnahme von Konjunkturkrediten eine sogenannte Normallage. Deren Berechnungsweise ist nach Erkenntnis vieler Expert:innen falsch gewählt. Wir wollen diesen Fehler in der sächsischen Verfassung korrigieren und die Normallageberechnung verbessern.