Diskriminierungsverbote sollen Menschen davor schützen, aufgrund ihrer Persönlichkeitsmerkmale ungleich behandelt zu werden. Dazu gehören Geschlechtsidentität, Religion und nationale Herkunft genauso wie Alter und soziale Stellung, sexuelle Orientierung, Weltanschauung und Behinderung. Wir wollen dies im Gleichheitsgrundsatz abbilden.