Die verfassungsmäßige Ausgestaltung der Schuldenbremse hat sich vor dem Hintergrund von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg als nicht praktikabel erwiesen: Die Tilgungsfristen sind zu kurz gewählt, die Konjunkturkriterien zu einschneidend. Bei der Reform der Schuldenbremse ist uns eine größere Flexibilität wichtig.