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Verfassung

Beam­ten­pen­si­ons­fonds

Es ist richtig, dass der Frei­staat Sachsen Vorsorge für die Pensi­ons­lasten der Landes­ver­waltung betreibt. Die Veran­kerung dieser Vorsor­ge­pflicht des Frei­staates gegenüber seinen Beamt:innen in der Verfassung wollen wir nicht verändern. Wichtig ist uns aber, dass sich Dinge im Haus­halts­vollzug ändern: Die Ansparung muss wirt­schaftlich vernünftig erfolgen und in ange­mes­senem Verhältnis zum Gesamt­haushalt stehen, daher passen wir die Zuführungs- und Anla­ge­stra­tegie an.

  • Wir können das, hier in Sachsen.
  • Mit einer Politik des Respekts stärken wir unser Land.
  • Wir machen Sachsen zum Land der Zukunfts­in­dus­trien.
  • Wir sorgen dafür, dass Bildung und Forschung in Sachsen spitze bleiben.
  • Sich in Sachsen sicher fühlen: Wir sorgen dafür, mit einer starken sozialen Infra­struktur
  • Wir meistern den Fach- und Arbeits­kräf­te­mangel und machen Sachsen zum Tarifland
  • Machen. Machbar. Gerecht.
  • Unser Angebot an Sie und Dich: Soziale Politik für Sachsen von A bis Z.

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