Es ist richtig, dass der Freistaat Sachsen Vorsorge für die Pensionslasten der Landesverwaltung betreibt. Die Verankerung dieser Vorsorgepflicht des Freistaates gegenüber seinen Beamt:innen in der Verfassung wollen wir nicht verändern. Wichtig ist uns aber, dass sich Dinge im Haushaltsvollzug ändern: Die Ansparung muss wirtschaftlich vernünftig erfolgen und in angemessenem Verhältnis zum Gesamthaushalt stehen, daher passen wir die Zuführungs- und Anlagestrategie an.