Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss sachsenweit möglich sein, daher wollen wir die Strukturen ausbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass § 218 StGB gestrichen und der Beratungszwang durch ein Beratungsrecht ersetzt wird. Verhütungsmethoden, Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten müssen breit kommuniziert werden – barrierefrei und altersgemäß. Die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Mittel und Methoden zur Empfängnisverhütung ist sicherzustellen.