Zugang zu Schwan­ger­schafts­ab­brüchen

Der Zugang zu Schwan­ger­schafts­ab­brüchen muss sach­senweit möglich sein, daher wollen wir die Struk­turen ausbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass § 218 StGB gestrichen und der Bera­tungs­zwang durch ein Bera­tungs­recht ersetzt wird. Verhü­tungs­me­thoden, Methoden des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs und der Schutz vor sexuell über­trag­baren Krank­heiten müssen breit kommu­ni­ziert werden – barrie­refrei und alters­gemäß. Die Kosten­über­nahme für ärztlich verordnete Mittel und Methoden zur Empfäng­nis­ver­hütung ist sicher­zu­stellen.