Schutz

Menschen, die von Gewalt­taten betroffen sind, brauchen Schutz. Wir bauen Unter­stüt­zungs­an­gebote für betroffene Menschen und ihre Ange­hö­rigen aus und passen gesetz­liche Grund­lagen an. Die Säch­sische Opfer­be­auf­tragte wird Ansprech­part­nerin für Opfer von Straf­taten, insbe­sondere von schweren Gewalt­taten, bleiben. Wer von einem sexua­li­sierten Angriff betroffen sein wird, soll in Kran­ken­häusern bei einer medi­zi­ni­schen Versorgung die Möglichkeit haben, Spuren sichern zu lassen, ohne dass bereits eine Straf­an­zeige bei der Polizei gestellt wurde.