Auf Basis der Evaluation und im Einklang mit den neuen Leitlinien und Grundsätzen einer landesweiten Kulturentwicklungsplanung wollen wir das Kulturraumgesetz novellieren. Ziel ist Planungssicherheit in der Kulturförderung herzustellen, die eine Mehrjährigkeit sowie regelmäßige Anpassungen vorsieht. Auch die Anwendung von Tarifverträgen soll konsequenterweise Voraussetzung für die Gewährung von Finanzmitteln sein, um faire Arbeitsbedingungen zu sichern.