Junge Köpfe brauchen die Chance, in Sachsen ein gutes Leben führen zu können. Damit das gelingt, entwickeln wir das Sächsische Kinder- und Jugendhilfegesetz in ein Kinder- und Jugendgesetz weiter, das Kinderrechte in den Fokus nimmt. Damit bauen wir die Rechte der Kinder auf Schutz, Teilhabe und Förderung unter der Maßgabe des Kindeswohlvorrangs aus.