Beschäftigung erleichtert Integration und bietet Teilhabe. Wir wollen die Verwaltungsbehörden verpflichten, alle Ermessensspielräume zugunsten der Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnis von Menschen zu nutzen. Die Handhabung von Wohnsitzauflage, Duldung, Abschiebung und ähnlichen Instrumenten soll so ausgeübt werden, dass Geflüchtete dem sächsischen Arbeitsmarkt nicht entzogen werden, sondern ihren Aufenthalt fortsetzen können, solange das Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis besteht.