Beschäf­ti­gungs­vorrang

Beschäf­tigung erleichtert Inte­gration und bietet Teilhabe. Wir wollen die Verwal­tungs­be­hörden verpflichten, alle Ermes­sens­spiel­räume zugunsten der Ausbildungs- und Beschäf­ti­gungs­er­laubnis von Menschen zu nutzen. Die Hand­habung von Wohn­sitz­auflage, Duldung, Abschiebung und ähnlichen Instru­menten soll so ausgeübt werden, dass Geflüchtete dem säch­si­schen Arbeits­markt nicht entzogen werden, sondern ihren Aufenthalt fort­setzen können, solange das Ausbildungs- bzw. Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis besteht.