Die Paritätsgesetze von Brandenburg und Thüringen, die zur Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in Parlamenten beitragen sollten, sind zwar bisher verfassungsrechtlich gescheitert. Doch verfassungskonforme Regelungen wurden mit den Urteilen nicht ausgeschlossen. Wir wollen die Prüfung solcher Möglichkeiten deshalb fortsetzen.