Da die sächsische Verfassung im vordigitalen Zeitalter entstanden ist, ist die eigenhändige Unterschrift auf Papier der einzige Weg, auf welchem Bürger:innen Willenserklärungen abgeben können. Das entspricht nicht mehr unserer Zeit, deshalb wollen wir die Verfassung um elektronische Möglichkeiten ergänzen.