Kultur hat in Sachsen Verfassungsrang. Die sächsische Kulturlandschaft steht an einem Scheidepunkt. Grundsätzliche Fragen zur Kultur für alle und deren Förderung müssen beantwortet werden, um den Entwicklungen der Vergangenheit und Herausforderungen der Zukunft Rechnung zu tragen. Dies kann in einem Expertengremium oder einer Enquete-Kommission geschehen. So sollen Leitlinien und Grundsätze einer landesweiten Kulturentwicklungsplanung entstehen.