Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung – kurz: die fdGO – ist in der sächsischen Verfassung niedergelegt. Wir legen sehr viel Wert darauf, dass der sächsische Verfassungsschutz bei seiner Arbeit die Achtung von Menschenwürde und Grundrechten genauso hoch gewichtet wie den Schutz staatlicher Institutionen. Daher wollen wir seine Zusammenarbeit mit anderen Behörden zwar verbessern, aber seine Befugnisse nicht ausweiten.