Lehr­kräf­te­bildung

An den hohen Ausbil­dungs­ka­pa­zi­täten von 2.400 univer­si­tären Lehr­amts­stu­di­en­plätzen halten wir fest. Mit einem Lehr­kräf­te­bil­dungs­gesetz setzen wir den recht­lichen und struk­tu­rellen Rahmen. Die Studi­en­in­halte wie das Refe­ren­dariat gehören auf den Prüf­stand – mehr Bildungs­praxis, weniger Fach­wis­sen­schaft sowie die Inte­gration des Refe­ren­da­riats ins Studium und eine früh­zeitige Praxis­er­fahrung und Möglichkeit zum Team­tea­ching sind unser Ziel.