Pflege, Medizinische Versorgung und Gesundheit

Ange­hörige

Rund 183.000 pflegebedürftige Menschen werden in Sachsen nur durch Angehörige versorgt. Wer seine Angehörigen pflegt, fühlt sich manchmal wie auf einer Insel. Nicht immer weiß man, was es alles für Unterstützung gibt. Deswegen entwickeln wir Informationsangebote, die wirklich ankommen, weiter.

Bezahlbare Pflege

Wer Pflege braucht, muss sie erhalten, unabhängig vom Geldbeutel. Dafür müssen wir besser unterstützen, denn die Pflegekosten sind stark gestiegen. Die Eigenanteile sind zu begrenzen, dafür bringen wir im Bund alle Möglichkeiten auf den Tisch, bis hin zur Vollversicherung.

C‑Teil

Hebammen bieten vor, während und nach der Geburt unschätzbare Sicherheit für die Eltern. Mit dem C-Teil der Richtlinie Heilberufe fördern wir das Hebammenwesen. Hierzu gehören die Begleitung von Aus- und Weiterbildung, die Hebammenvermittlung und die Neu- und Wiederaufnahme von Hebammenarbeit.

Diätassistent:in

Für die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf wie Diätassistenz, Logopädie oder Physiotherapie mussten junge Menschen bis vor kurzem noch draufzahlen: das Schulgeld. Das war ungerecht. Deshalb haben wir das Schulgeld abgeschafft und das soll auch so bleiben.

E‑Health

E-Health ist ein Schlüssel, um die großen Aufgaben für eine starke Gesundheitsinfrastruktur zu lösen. Hier wollen wir als Land Innovationen noch stärker fördern und die Richtlinie „eHealthSax“ ausbauen. Aber: Technik muss sich Vertrauen verdienen, die sozialen Folgen müssen einbezogen werden.

Fach­kräfte

Wir mobilisieren alle Kräfte für die Ausbildung, den Quereinstieg und das Zurückholen von Personal in die Gesundheitsberufe. Zusätzlich zu Maßnahmen, um in Sachsen und Deutschland viele Menschen zu gewinnen, wollen wir die Zuwanderung von qualifizierten Gesundheits- und Pflegekräften finanziell unterstützen. Gleichzeitig setzen wir auf die akademisch qualifizierten Fachkräfte in den Pflege-, Gesundheits- und Therapieberufen, um eine qualitativ hochwertige Versorgung und Arbeit für Patient:innen sicherzustellen.

Gesund­heits­zentren

Hier arbeiten „ambulant“ und „stationär“ wirklich zusammen. Das Gesundheitszentrum haben wir in das Krankenhausgesetz geschrieben und so eine echte Perspektive eröffnet. Damit hat die medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen künftig ein dichtes Netz.

Haus­arzt­ver­sorgung

Es fehlen Hausärzt:innen, gerade in ländlichen Regionen. Wir setzen unser 20- Punkte-Programm deshalb fort. Stipendien für spätere „Landärzt:innen“, höhere Studienkapazitäten und die Landarztquote sind eingeführt. Wir werden das Programm stärken und mit den Kommunen weiterentwickeln.     https://2024.spdsachsen.de/category/pflege-medizinische-versorgung-und-gesundheit/

Impf­ge­sundheit

Impfungen zählen zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, um Menschen vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Mit den Expert:innen und Ärzt:innen setzen wir den Runden Tisch Impfen fort, um unsere Impfziele weiterzuverfolgen. Unsere Sächsische Impfkommission bleibt das wichtigste Beratungsgremium.

Jugend- und Kinder­ge­sundheit

Kindervorsorgeuntersuchungen – auch nach der Einschulung – sollen noch besser wahrgenommen werden. Denn Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig, damit Kinder gesund aufwachsen. Die „U9“ besuchten im Vergleich weniger Kinder. Um die Quote zu erhöhen und die Gesundheitsprävention zu stärken, wollen wir mit dem U9-Bonus einen Anreiz schaffen. Kinder, die an der Vorsorgeuntersuchung teilnehmen, bekommen 100 Euro.

Kran­ken­häuser

Wir müssen weiter in unsere Krankenhäuser als Eckpfeiler der gesundheitlichen Versorgung investieren, um deren Weiterentwicklung und Restrukturierung zu begleiten. Wir werden deshalb auch Mittel aus dem Sachsenfonds 2050 nutzen, um Investitionen im ausreichenden Umfang abzusichern. Und Krankenhäuser rekommunalisieren, wo dies notwendig ist. Bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs werden wir darauf achten, dass die Kommunen als Träger von Krankenhäusern auskömmlich ausgestattet sind.

Landes­ge­sund­heitsamt

Die regionalen Gesundheitsbehörden brauchen eine zentral koordinierende Stelle. Diese gibt es bis jetzt nicht. Wir wollen dafür ein Landesgesundheitsamt schaffen. Das kann entlasten und wichtige Funktionen, etwa in Gesundheitskrisen, übernehmen.

Menschen ohne Versi­che­rungs­schutz

Mehrere tausend Menschen haben in Sachsen keine Krankenversicherung. Oft gehen diese sehr spät zur Ärztin oder ins Krankenhaus; dann mit teils teuren Behandlungen, die niemand zahlt. Wir werden mit allen Akteur:innen nach Lösungen für diese Menschen suchen.

Nach­bar­schafts­hilfe

Länger in der eigenen Wohnung bleiben und pflegende Angehörige stundenweise entlasten: Das machen unsere Nachbarschaftshelfer:innen möglich. Sie unterstützen im Alltag und werden dafür ausgebildet. Das Programm führen wir weiter.

ÖGD

„Uns kümmert’s!“ ist das Motto des ÖGD, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dazu gehören etwa der Kinder- und Jugendärztliche Dienst, die Amtsärzt:innen oder auch die Lebensmittelüberwachung. Den „Pakt für den ÖGD“ setzen wir fort. Besonders investieren wir in die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals.

Pflegekoordinator:innen

Sie vernetzen, koordinieren und regen an. Damit bauen sie die Unterstützung für die Pflege vor Ort auf und aus. Wir haben die Pflegekoordinator:innen eingeführt und fördern sie weiter. Das Pflegebudget, aktuell 1,3 Millionen Euro für ihre Arbeit, führen wir fort. Zudem ist uns die Kurzzeitpflege wichtig, sie ist oft die Brücke zwischen Krankenhaus und festem Pflegeheim. Es gibt zu wenig Plätze in der Kurzzeitpflege. Wir haben deswegen ein Programm aufgelegt, damit mehr entstehen. Das werden wir weiter ausbauen.

Quali­täts­si­cherung

Qualitätssicherung in der Versorgung von Pflegebedürftigen ist zentral für gute Pflege. Dafür muss die Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen klar definiert werden. In Sachsen wollen wir dazu, gemeinsam mit den Kommunen, ein Landespflegegesetz erarbeiten und umsetzen.

Regio­nal­kon­fe­renzen

Wie es mit der Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Sachsen weitergeht, muss vor Ort in den Regionen mit allen Akteur:innen koordiniert werden. Deshalb haben wir mit dem Krankenhausgesetz Regionalkonferenzen möglich gemacht. Dort können die Akteure vor Ort die künftigen Strukturen mitgestalten. Nur gemeinsam werden wir diese Zukunftsaufgaben lösen.

Sucht­prä­vention

Die erfolgreichen suchtpräventiven Angebote werden wir fortführen. Ein größeres Augenmerk muss aber auf das Thema Alkohol gelegt werden. Mit Blick auf die geplante Freigabe von Cannabis wollen wir die Prävention insbesondere im Bereich Jugendliche und junge Erwachsene deutlich ausbauen.

Thera­pie­plätze

Wir werden gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Sachsen das Angebot für eine ambulante Psychotherapie durch die Schaffung von mehr Therapieplätzen und damit die Erhöhung der für psychologische Psychotherapeuten verfügbaren Kassensitze verbessern.

Univer­si­täts­kli­niken

Die Universitätskliniken sind für eine hochspezialisierte, innovative und moderne Gesundheitsversorgung unerlässlich – Krankenversorgung, Ausbildung und Spitzenforschung wird gemeinsam mit der jeweiligen Medizinischen Fakultäten realisiert. Wir verfolgen die Investitionsstrategie für die Universitätsmedizin weiter und novellieren das Universitätsklinika-Gesetz.

Vorab­quote

Umgangssprachlich auch als Landarztquote bekannt, soll die jährliche Vergabe von 40 Medizinstudienplätzen an sächsischen Universitäten außerhalb der Numerus-clausus-Regelung zur Verbesserung der Hausarztversorgung in den ländlichen Räumen beitragen. Wir führen diese Vorabquote fort.

Wert­schätzung

Im Gesundheits- und Pflegebereich wird viel ehrenamtlich gearbeitet. Besonderes Augenmerk gebührt den pflegenden Angehörigen. Für sie werden wir die „Woche der pflegenden Angehörigen“ mit ihren Informations-, Beratungs-, Austausch- und Auszeit-Angeboten weiterentwickeln.

Zugang zu Schwan­ger­schafts­ab­brüchen

Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss sachsenweit möglich sein, daher wollen wir die Strukturen ausbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass § 218 StGB gestrichen und der Beratungszwang durch ein Beratungsrecht ersetzt wird. Verhütungsmethoden, Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten müssen breit kommuniziert werden – barrierefrei und altersgemäß. Die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Mittel und Methoden zur Empfängnisverhütung ist sicherzustellen.