Hinzu­ver­dienst

Mit der Reform der Hinzu­ver­dienst­grenzen haben sich die Möglich­keiten für einen flexiblen Übergang vom Erwerbs­leben in den Ruhe­stand deutlich verbessert. Früh­ver­rentete Personen können seit dem Jahr 2023 beliebig viel hinzu­ver­dienen. Damit ist es für ältere Arbeitnehmer:innen attrak­tiver geworden, länger im Erwerbs­leben zu verbleiben. Natürlich ist diese Reform ein wich­tiger Baustein zur Bekämpfung des Fach­kräf­te­mangels. Sie ist aber auch ein Ausdruck des Respekts vor der Arbeits­leistung älterer Menschen.