Mit der Reform der Hinzuverdienstgrenzen haben sich die Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand deutlich verbessert. Frühverrentete Personen können seit dem Jahr 2023 beliebig viel hinzuverdienen. Damit ist es für ältere Arbeitnehmer:innen attraktiver geworden, länger im Erwerbsleben zu verbleiben. Natürlich ist diese Reform ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Sie ist aber auch ein Ausdruck des Respekts vor der Arbeitsleistung älterer Menschen.