Umgangssprachlich auch als Landarztquote bekannt, soll die jährliche Vergabe von 40 Medizinstudienplätzen an sächsischen Universitäten außerhalb der Numerus-clausus-Regelung zur Verbesserung der Hausarztversorgung in den ländlichen Räumen beitragen. Wir führen diese Vorabquote fort.