Das Landesjugendamt und die kommunalen Jugendämter sind zentrale Partner der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen. Für die Erstellung von Jugendhilfeplänen, die Durchführung von Betriebserlaubnisverfahren und die Gewährleistung von Kinderschutz braucht es genügend Personal in diesen Ämtern. Und eine verlässliche Finanzierung der Jugendhilfe sichert die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, zur Förderung der Erziehung in der Familie oder Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen.