Jugend­ämter

Das Landes­ju­gendamt und die kommu­nalen Jugend­ämter sind zentrale Partner der Kinder- und Jugend­hilfe in Sachsen. Für die Erstellung von Jugend­hil­fe­plänen, die Durch­führung von Betriebs­er­laub­nis­ver­fahren und die Gewähr­leistung von Kinder­schutz braucht es genügend Personal in diesen Ämtern. Und eine verläss­liche Finan­zierung der Jugend­hilfe sichert die Angebote der Jugend­arbeit, der Jugend­so­zi­al­arbeit, zur Förderung der Erziehung in der Familie oder Hilfen zur Erziehung und ergän­zende Leis­tungen.