Bislang müssen Geflüchtete in den ersten Monaten ihres Aufenthalts erst einen Behandlungsschein bei der Kommune holen, ehe sie im Krankheitsfall ärztlich behandelt werden können. Wir führen eine elektronische Gesundheitskarte ein, mit der sich Geflüchtete, wie alle anderen Menschen auch, direkt in ärztliche Behandlung begeben können.